WEG

Was sich 2023 für Wohnungseigentümer ändert

• Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten


• Umsetzung der Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse nicht geregelt


• Wohngeld mit Heizkostenkomponente auch für Wohnungseigentümer


• Keine Umsatzsteuer mehr für den Kauf von PV-Anlagen


• Änderung der Bewertung von Immobilien


• Keine steuerlichen Vergünstigungen mehr für Gasheizungen oder gasbetriebenen Wärmepumpen

Pflicht zum hydraulischen Abgleich in WEGs mit mindestens 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.23

Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen" schreibt für Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich der zentralen Heizungsanlage vor. Bei sechs bis neun Wohneinheiten muss der Abgleich bis zum 15.09.2024 erfolgt sein. Für Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten gilt bereits der 30.09.2023 als Stichtag.

Seit nun mehr 25 Jahren liegt unser Tätigkeitsbereich in der Verwaltung von Immobilien. Die Verwaltungstätigkeiten von Eigentümergemeinschaften erfolgt unter Berücksichtigung des Wohnungseigentumsgesetzes. Dabei halten wir uns durch Schulungen und Weiterbildung stets auf dem aktuellen Stand. Wir als Hausverwaltung verteten die Wohnungseigentümer in allen Angelegenheiten Ihrer Wohnanlage:

Kaufmännische Verwaltung für kleine Wohnanlagen. Dieses Konzept bietet Ihnen:

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